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Hygienekonzept für die Schachsommer-Turniere auf Schloss Mansfeld vom 21.-25.07.2021

Zugelassen zu den Turnierräumen sind die Teilnehmer und Betreuer, die Ihrer Test- oder Nachweispflicht entprechend § 2 Abs. 1 der 14. SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen-Anhalt, sowie deren nachfolgende Änderungen, zuletzt geschehen per 2. Verordnung zur Änderung der 14. SARS-CoV-2-EindV vom 12.07.2021., nachgekommen sind. Dieses Hygiernekonzept ist den genannten Verordnungen untergeordnet.

Dies bedeutet für Teinehmer und Betreuer, dass ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis, nicht älter als 24 Stunden vorliegt, oder ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchgeführt wurde. AUSGENOMMEN von dieser Testpflicht nach § 2 Abs. 2 sind :

  • Vollständig geimpfte Personen
  • Genesene Personen
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Die Kontaktdaten aller Anwesenden werden erfasst. Erfasst wird ebenfalls die verpflichtende Vorlage o.g. medizinischen Belege.

Die Spiel - und Aufenhaltsräume werden regelmässig gelüftet.
Zwischen zwei benachbarten Spielpaarungen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
Auf den traditionellen Handschlag zu Beginn einer Partie wird verzichtet.
Auf Verkehrs-und Gemeinschaftsflächen in geschlossenen Räumen ist eine medizinische Maske zu tragen.
Während der Dauer ihrer eigenen Schachpartie sind die Sportler von der Maskenpflicht befreit, es sei denn, sie betreten Verkehrs-und Gemeinschaftsflächen.
Auf allen Wegen im Speiseraum, sowie am Buffet, ist immer Maske zu tragen.
Auf den Fluren sind Möglichkeiten zur Desinfektion der Hände bereitgestellt.

Auf gemeinsamen Gesang wird komplett verzichtet.